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|
Statuten
| Art. 1 |
Name und Sitz |
| 1.1 |
Der Name FairTradeNet bezeichnet einen
gemeinnützigen Verein gemäß Art. 60ff des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches (ZGB/CC). |
| 1.2 |
FairTradeNet hat seinen Geschäftssitz
an folgener Adrersse: 6, chemin de Pomone, La Chapelle, 1228 Genf / Schweiz. |
| Art. 2 |
Zielsetzung |
| 2.1 |
Allgemeine Zielsetzung: FairTradeNet
fördert den Austausch zwischen Freiberuflern, die Dienstleistungen über
das Internet anbieten (unsere freiberuflichen Web-Partner, hiernach
FairNetTrader genannt), sowie deren persönliche und berufliche
Entwicklung. FairTradeNet versteht sich als
Plattform für Freiberufler, die ihre beruflichen Erfahrungen austauschen
und faire Geschäftsbedingungen für ihre Dienstleistungen durchsetzen
wollen. Die Ziele von FairTradeNet sind: |
| |
- den Informationsaustausch zu koordinieren, um die Interessen der
Mitglieder zu wahren, Antworten auf Fragen der Mitglieder zu finden und
Informationen weiterzuleiten;
- die Interessen der FairNetTrader im Rahmen der Internationalen Fair
Trade Bewegung zu vertreten;
- FairNetTradern aus Schwellenländern zu helfen, sich auf dem
Internet-Markt durchzusetzen;
- einen überdurchschnittlichen Qualitätsstandard zu fördern;
- Outsourcer in aller Welt zu ermutigen, mit den Freiberuflern von
FairTradeNet zusammenzuarbeiten und nicht nur
FairNetTradern aus industrialisierten Staaten, sondern auch denen in
Schwellenländern einen angemessenen Anteil von Aufträgen zu fairen
Preisen anzubieten.
|
| 2.2 |
Zielsetzung und Zusammenarbeit: Der Verein fördert die
Interessen der FairNetTrader im Bereich des E-business, indem er ihnen den
Zugang zu internationalen Märkten erleichtert. |
| 2.3 |
Zielsetzung des FairTradeNet
Forums: FairTradeNet bietet unter
www.fairtradenet.org/forum.html ein Diskussionsforum an, das dem Austausch
von Ideen und Erfahrungen unter FairNetTradern gewidmet ist. |
| 2.4 |
Die Unabhängigkeit der FairNetTrader in allem, was ihre eigene Arbeit
und Organisation betrifft, bleibt gewährleistet. |
| Art. 3 |
Vereinsmitgliedschaft |
| 3.1 |
Freischaffende, die beim Aufbau des Vereins mitgeholfen haben,
können Mitglied des Vereins werden. Mitglieder können von
der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
Jedes Mitglied die Wahl neuer Mitglieder vorschlagen. Vorschläge
müssen sieben Tage vor der Generalversammlung eingereicht
werden. |
| 3.2 |
Mitglieder können jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung
des Vorstandes aus dem Verein austreten. |
| 3.3 |
Der Vorstand kann Personen, die sich besonders für die
FairTradeNet Association eingesetzt haben,
zu Ehrenmitgliedern ernennen.
|
| 3.4 |
Auf Antrag des Vorstandes hat der Verein das Recht, Mitglieder
auszuschließen, wenn diese sich statutenwidrig verhalten
oder deren Tätigkeit der allgemeinen Zielsetzung der Vereins
oder der Absichtserklärung zuwiderlaufen. Gründe für
einen Ausschluss sind vorab, jedoch nicht ausschließlich:
Obstruktion, Nichtbeachtung der FTN Zielsetzungen, Weigerung,
im Team zu arbeiten; Zurückhalten wichtiger Informationen
und Beleidigung anderer Vorstandmitglieder. Ein Mitglied, das
vom Ausschluss bedroht ist, hat Anrecht auf Anhörung durch
die Generalversammlung. Das Mitglied und seine nächsten
Verwandten sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Sollten mehrere
Mitglieder aus dem gleichen Grund von einem Ausschluss bedroht
sein, sind alle in dieser Sache Betroffenen vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann von der Generalversammlung
mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Es kann kein
Rekurs gegen einen solchen Entscheid eingelegt werden. Eine
Anfechtung der Ausschließung wegen ihres Grundes ist nach
Art. 72 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches nicht statthaft. |
| Art. 4 |
Web-Partnerschaft als FairNetTrader |
| 4.1 |
Die Web-Partner des Vereins, oder FairNetTrader, sind Freiberufler
(selbstständige E-Worker) und Kunden (Outsourcer), die über die FairTradeNet-Website Aufträge vergeben bzw.
Dienstleistungen anbieten. |
| 4.2 |
Web-Partnerschaft steht allen Firmen, Organisationen und Institutionen
offen, die bereit sind, das Konzept eines gerechten Handelsaustausches
anzuwenden, sowie allen Einzelpersonen, die als Freiberufler tätig sind.
|
| Art. 5 |
Freiberufler als FairNetTrader |
| 5.1 |
Personen,
- die als Freiberufler mit Kunden aus verschiedenen Ländern arbeiten;
- die Dienstleistungen in den Bereichen Internet, Grafik, Bürodienste,
Consulting, Informatik, Marketing, Werbung, Schreiben, Übersetzung,
Fotografie etc. anbieten und deren Tätigkeiten zum großen Teil über das
Internet abgewickelt werden;
- die die Grundsätze eines gerechten Handelsaustausches unterstützen
und bereit sind, Aufgaben zu teilen und Kontakte mit anderen
Freiberuflern zu pflegen, können FairNetTrader werden.
|
| Art. 6 |
Kunden als FairNetTrader |
| 6.1 |
Folgende Körperschaften können Web-Partner werden:
- Unternehmen oder Institutionen, die FairTradeNet als Sponsor unterstützen wollen;
- deren Tätigkeiten die FairNetTrader von FairTradeNet fördert;
- die unseren Freiberuflern als Kunden Arbeit anbieten.
|
| Art. 7 |
Aufnahme - Kündigung - Ausschluss von FairNetTradern |
| 7.1 |
Anträge für einen Beitritt als FairNetTrader werden an das Sekretariat
gerichtet. Ein Prüfungsausschuss aus Spezialisten im jeweiligen Fachgebiet
und/oder Vereinsmitgliedern entscheidet über die Aufnahme. |
| 7.2 |
Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Kündigung ans
Sekretariat. |
| 7.3 |
Der Vorstand kann FairNetTrader ausschließen, wenn ihre Arbeit dem
gesetzten Qualitätsstandard nicht entspricht oder wenn ihr Verhalten die
Glaubwürdigkeit der FairTradeNet Association in
Frage stellt. Alle bestehenden Rechte des Vereins gegenüber dem
ausgeschlossenen FairNetTrader bleiben erhalten. |
| 7.4 |
Von Ausschluss betroffene FairNetTrader verfügen über ein
Einspruchsrecht. Die endgültige Entscheidung liegt dann bei der
Generalversammlung des Vereins. |
| 7.5 |
Bereits bezahlte Beiträge werden nicht
zurückerstattet. |
|
|
| Art. 8 |
FairNetTrader-Beiträge |
| 8.1 |
Die jährlichen FairNetTrader-Beiträge dienen zur Deckung der
Betriebskosten der Website und werden vom Vereinsvorstand vorgeschlagen.
|
| 8.2 |
FairNetTrader genießen daraufhin für ein Probejahr alle Vorteile einer
Partnerschaft mit FairTradeNet ohne zusätzliche
Kosten. |
| 8.3 |
Die Generalversammlung entscheidet über den Vorschlag des Vorstandes.
|
| Art. 9 |
Sponsoren |
| 9.1 |
Der Verwendungszweck aller Spenden und Beiträge von Sponsoren muss, im
Einklang mit den Wünschen der betreffenden Firma oder Institution,
eindeutig festgelegt werden. |
| 9.2 |
FairTradeNet betrachtet die folgenden Bereiche
als besonders geeignet für Spenden und Beiträge von Sponsoren:
- Finanzielle Unterstützung für Entwicklung, Wartung und Pflege der
Website
- Materielle und finanzielle Unterstützung der FairNetTrader aus
Schwellenländern
|
| 9.3 |
Die endgültige Entscheidung, ob die Zielsetzung des Sponsors den
Interessen von FairTradeNet entspricht, liegt in
jedem Falle beim Vereinsvorstand. |
| Art. 10 |
Mittel des Vereins |
| 10.1 |
Die finanziellen Mittel der FairTradeNet
Association können sich aus folgenden Einnahmen zusammensetzen:
- FairNetTrader-Beiträge
- Spenden
- Subventionen
- Spenden und Beiträge von Sponsoren
- Einnahmen aus Dienstleistungen und Verkäufen
- Kapitalgewinne
|
| Art. 11 |
Organisation von FairTradeNet |
| 11.1 |
Die Entscheidungsgremien der FairTradeNet
Association sind:
- Die Generalversammlung
- Der Vereinsvorstand
- Ein Kontrollorgan
|
| 11.2 |
Die Generalversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern,
vom Vorstand nach ihrem Aufenthaltsland und Fachgebiet ausgewählt. Ihre
Aufgaben sind:
- Wahl des Vereinsvorstands
- Wahl des Kontrollorgans
- Annahme des Jahresberichts und der Bücher
- Entlastung des Vorstandes und des Kontrollorgans
- Abstimmung über Vorschläge des Vorstandes und der Mitglieder
- Entscheidung über den eingereichten Einspruch von FairNetTradern
- Änderungen der Statuten
- Auflösung des Vereins
|
| 11.3 |
Der Vereinsvorstand leitet den Verein und besteht aus folgenden
Mitgliedern, die für eine Amtszeit von zwei Jahren, mit Möglichkeit zur
Wiederwahl, gewählt werden:
- Vorsitzende(r)
- Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
- Sekretär(in)
- Schatzmeister(in)
- Vorstandsmitglieder
Die Aufgaben des Sekretärs können
zwischen mehreren Vorstandsmitgliedern aufgeteilt werden. Mindestens
drei Vorstandsmitglieder müssen Schweizer Staatsbürger sein. |
| 11.3.1 |
Die Aufgaben des Vereinsvorstandes sind:
- Anstellung und Überwachung der Geschäftsleitung
- Entlassung von Mitgliedern der Geschäftsleitung
- Anwerben neuer FairNetTrader
- Vorbereitung der jährlichen Generalversammlung
Sollte der Verein eines oder mehrere Mitglieder vor der nächsten
Generalversammlung verlieren, kann der Vorstand fehlende Mitglieder
selbst ersetzen.
|
| 11.3.2 |
Die Generalversammlung wählt zuerst den Vorstandsvorsitzenden. |
| 11.3.3 |
Der Vorstand besteht aus Gründungsmitgliedern und gewählten
Mitgliedern des Vereins. |
| 11.3.4 |
Jedes Vorstandsmitglied verfügt über eine einzige Stimme im Vorstand.
|
| 11.3.5 |
Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend.
|
| 11.3.6 |
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder anwesend sind. |
| 11.3.7 |
Für alle Entscheidungen im Bezug auf die Vermögenswerte des Vereins
sind die Unterschriften aller Vorstandsmitglieder erforderlich. |
| 11.3.8 |
Die Arbeit im Vorstand wird den entsprechenden Funktionen gemäß
aufgeteilt:
- Der Vorsitzende vertritt den Verein in der Öffentlichkeit und
übergibt der Generalversammlung den Jahresbericht. Er leitet den
Vorstand und stellt sicher, dass Einladungen zu Vorstandssitzungen
rechtzeitig erhalten werden. Er ist verantwortlich für:
- die Koordination aller Aktivitäten
- die Einberufung von Sitzungen sowie den Entwurf und die
Vorbereitung der Themen, sowohl für Vorstandssitzungen als auch für
die Generalversammlung.
- Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt oder vertritt den
Vorsitzenden, wenn nötig.
- Der Sekretär führt Protokoll, leitet die Verwaltung der
Web-Partnerschaften und kümmert sich um die Korrespondenz von FairTradeNet.
- Der Schatzmeister ist für die Erhebung der FairNetTrader-Beiträge
sowie für die Buchführung des Vereins und der Website verantwortlich.
- Den Vorstandsmitgliedern können besondere Aufgaben, die aus dem
Programm des Vereins hervorgehen, übertragen werden. Sie handeln als
Verbindungspersonen für FairTradeNet in ihrem
jeweiligen Aufenthaltsland, indem sie Informationen über FairTradeNet verteilen und aktiv neue FairNetTrader
anwerben. Wenn die Umstände es verlangen, kann der Vorstand auch
Verbindungspersonen ernennen, die nicht Vorstandsmitglieder sind.
- Vorstandsmitglieder müssen dem Vorsitzenden alle drei Monate eine
Zusammenfassung ihrer Aktivitäten und Erfahrungen vorlegen. Der
Vorsitzende übermittelt anschließend eine gekürzte Version dieser
Zusammenfassungen an alle Vorstandsmitglieder.
|
| 11.3.9 |
Der Vorsitzende beruft mindestens zweimal im Jahr eine
Vorstandssitzung ein. Diese Sitzungen werden mittels einer
Konferenzschaltung abgehalten. |
| 11.3.10 |
Die jährliche Generalversammlung (JGV) von FairTradeNet wird über das Internet abgehalten. |
| 11.4 |
Das Kontrollorgan besteht aus einem unabhängigen
Rechnungsprüfer, der von der Generalversammlung gewählt wird. |
| 11.4.1 |
Die Buchprüfung wird von einem professionellen Rechnungsprüfer
durchgeführt, der seinen Bericht für das Jahr der Prüfung der
Generalversammlung zur Annahme vorlegt. |
| 11.4.2 |
Die Buchprüfung folgt den für eine Société Anonyme (gem. Art. 727ff
Schweizerisches Zivilgesetzbuch) gültigen Regeln. |
| Art. 12 |
Versammlungen |
| 12.1 |
Der Vorstand schickt die Einladungen mit der Tagesordnung mindestens
einen Monat vor dem festgesetzten Termin an alle Mitglieder. |
| 12.2 |
Die Generalversammlung ermächtigt den Vorstand zur Verwaltung
des Vereins für das kommende Geschäftsjahr. |
| 12.3 |
Alle Vorschläge zu Änderungen der Statuten sowie Rücktrittsgesuche
von Vorstandsmitgliedern müssen dem Vorstand vorgelegt
werden. |
| 12.4 |
Gesuche für Neuaufnahmen müssen dem Vorstand mindestens
sieben Tage vor der Generalversammlung vorliegen. |
| 12.5 |
Der Vorstand kann eine außerordentliche Generalversammlung
einberufen. einladungen, einschließlich der Tagesordnung, werden
vom Vorstand mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin
an alle Mitglieder verschickt. |
| 12.6 |
Der Vorstand muss eine außerordentliche Generalversammlung einberufen,
wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder eine schriftliche Anfrage
eingereicht haben. In diesem Falle muss die außerordentliche
Generalversammlung innerhalb von 20 Tagen nach dem Einreichen der Anfrage
abgehalten werden. |
| 12.7 |
Die Generalversammlung wird durch die Anwesenheit von einem
Drittel der Mitgliede, inkl. Vorstands beschlussfähig. |
| 12.8 |
Entscheidungen werden durch einfache Mehrheit getroffen. |
| 12.9 | Falls keine Mehrheit erreicht wird, ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend.
|
| 12.10 |
Jedes Mitglied des Vereins kann bei der Generalversammlung wählen und
gewählt werden. |
| Art. 13 |
Änderungen der Statuten |
| 13.1 |
Für Änderungen der Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit der
Generalversammlung erforderlich. |
| Art. 14 |
Auflösung des Vereins |
| 14.1 |
Der Verein kann durch Entscheidung einer Dreiviertelmehrheit der
Generalversammlung aufgelöst werden, wenn mindestens zwei Drittel aller
Mitglieder anwesend sind. |
| 14.2 |
Wenn weniger als zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind, kann eine
zweite Generalversammlung einberufen werden, an der mindestens
ein Zehntel aller Mitglieder teilnehmen muss.
|
| 14.3 |
Eine Entscheidung wird dann durch einfache Mehrheit getroffen. |
| 14.4 |
Nach der Auflösung des Vereins werden alle Vermögenswerte einer
Organisation gespendet, die die Prinzipien des Fair Trade unterstützt.
|
| Art. 15 |
Verantwortlichkeiten |
| 15.1 |
Alle Verbindlichkeiten des Vereins werden ausschließlich durch seine
eigenen Mittel abgedeckt. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist
ausgeschlossen. |
| |
Verschiedenes und Website |
| 1 |
Für etwa erforderliche Erweiterungen der vorliegenden Statuten gilt
das Schweizer Gesetz. |
| 2 |
Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben nach einer internen Vorschrift,
die als Erweiterung dieser Statuten Gültigkeit erlangt. Diese Vorschrift
darf die Statuten nur ergänzen, jedoch keine neuen Regelungen einführen.
|
| 3 |
Die Statuten stehen auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch
und Spanisch zur Verfügung. Die englische Version ist die Originalversion.
|
| 4 |
Website: Die Website http://www.fairtradenet.org ist die
offizielle Informationsquelle für FairTradeNet. Der
Verein trägt die Kosten für den Erhalt der Website. |
FairTradeNet übernimmt keinerlei rechtliche
Haftung für den Inhalt von Artikeln, Beiträgen und Eingaben Dritter.
Der Vereinsvorstand stellt das Redaktionsteam sowie den Webmaster. Der
Vorstand trifft auch die endgültige Entscheidung über die Führung der
Website, im Einklang mit der Zielsetzung von FairTradeNet. Das Redaktionsteam oder der Webmaster
behalten sich das Recht vor, Inhalte zu kürzen oder zu löschen, wenn sie
nicht mit der Zielsetzung des Vereins übereinstimmen. Was die Beiträge
zum Forum betrifft, so hat der Webmaster das Recht, mit den ihm zur
Verfügung stehenden geeigneten Mitteln einzugreifen.
Statuten angenommen bei der Gründungsversammlung am 30. Juli
2002
Statuten abgeändert an der außerordentlichen Generalversammlung
vom 9. April 2003.
Diese Version gilt ab sofort als Originalversion.
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